Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB") von Werner Ackermann, staatl. geprüfter Betriebswirt,
handelnd unter „Ackermann Management — Strategische Hotelberatung",
Ratherstraße 61, 47802 Krefeld, Deutschland.

Präambel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge sowie sämtliche Leistungen von Werner Ackermann (im Folgenden „Dienstleister" genannt). Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge des Dienstleisters in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die bei erstmaligem Vertragsschluss vereinbarten AGB hinsichtlich zukünftiger Leistungen zu ändern. Sollte eine Änderung der AGB in laufender Vertragsbeziehung vorgenommen werden, so wird der Kunde hierüber in angemessener Frist im Voraus informiert und über das bestehende Widerspruchsrecht belehrt. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch bzw. akzeptiert er Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters vorbehaltlos, gelten die neuen AGB als schlüssig akzeptiert und vereinbart. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs behält sich der Dienstleister die ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im Folgenden „Kunde") werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich mit dem Vermerk „AGB akzeptiert" zu.

Diese AGB gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1. Vertragsanbahnung, Angebote und Vertragsabschluss

1.1. Die Angebote des Dienstleisters sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich. Auch ein durch den Dienstleister erstellter und übermittelter Kostenvoranschlag ist jedenfalls unverbindlich. Ein Angebot wird erst durch endgültige schriftliche Auftragsbestätigung durch den Dienstleister für diesen verbindlich. Die Auftragsbestätigung hebt alle vorangegangenen Angebote des Dienstleisters auf.

1.2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder mit vertragsgemäßer Leistung des Dienstleisters zustande.

1.3. Erteilt der Kunde aufgrund eines vorangegangenen Angebots oder unaufgefordert einen Auftrag, so ist er an dieses Angebot für zwei Wochen ab dessen Zugang beim Dienstleister gebunden. Der Dienstleister ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen oder die gewünschte Leistung zu erbringen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Auftragsbestätigung.

1.4. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten und Strategien bleiben — soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart — mit allen Rechten uneingeschränktes Eigentum des Dienstleisters. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist bei sonstigem Anspruch des Dienstleisters auf Unterlassung und Schadenersatz zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Dienstleisters.

2. Entgelt, Zahlung, Aufrechnung

2.1. Der Kunde ist verpflichtet, für die vereinbarten Leistungen sowie für etwaige weitere in Anspruch genommene Leistungen die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise — andernfalls die üblichen Preise des Dienstleisters — zu bezahlen. Das Entgelt versteht sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe.

2.2. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungen abgegolten werden, sind durch den Kunden je nach Anfall gesondert zu bezahlen.

2.3. Der Kunde hat alle angefallenen Barauslagen — auch wenn diese in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich aufgeführt wurden — nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzen.

2.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate und erhöht sich der vom Dienstleister allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, erhöht werden.

2.5. Rechnungen des Dienstleisters sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen des Dienstleisters grundsätzlich für das betreffende Monat im Vorhinein fakturiert werden können.

2.6. Der Dienstleister ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (gegenüber Unternehmern derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte) zu verlangen.

2.7. Der Dienstleister ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

2.8. In begründeten Fällen (z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist der Dienstleister berechtigt, auch nach Auftragsbestätigung bis zum Beginn der Leistungserbringung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung, Vertragsauflösung

3.1. Die vertragliche Bindung zwischen Kunde und Dienstleister wird — sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angeführt — als Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet, wobei in der Auftragsbestätigung das monatlich im Voraus zur Zahlung fällige Entgelt entsprechend ausgewiesen ist. Sollte mit dem Kunden gemäß Auftragsbestätigung ein befristeter Vertrag nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden sein, so endet der Vertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

3.2. Im Falle eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertragsverhältnisses sind beide Vertragsparteien berechtigt, dieses unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Wochen jeweils zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich aufzukündigen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das tatsächliche Einlangen der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner.

3.3. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis die Forderungen vollständig erfüllt sind. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

3.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

4. Leistungserbringung, Rügepflicht, Haftung, Referenz

4.1. Soweit der Dienstleister Empfehlungen hinsichtlich Leistungen abgibt, werden diese nach bestem Wissen erteilt. Alle Leistungen werden nach bestem Wissen fachgerecht erbracht. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung und/oder Haftung für die Eignung der erbrachten Leistungen zur Erreichung des angestrebten Ziels wird durch den Dienstleister nicht übernommen. Die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ist — sofern nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart — nicht geschuldet.

4.2. Der Dienstleister ist grundsätzlich verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung zugesagten Leistungen zu erbringen. Sollten einzelne Leistungen vorübergehend nicht erbringbar sein, behält sich der Dienstleister einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Leistungen vor. Der Dienstleister ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen im Rahmen des Leistungsspektrums zu verändern und/oder zu verbessern, soweit die veränderte Leistung als zumindest gleichwertig angesehen werden kann.

4.3. Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen nach seiner Wahl selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter (insbesondere Kooperationspartner) zu bedienen. Die Auswahl Dritter obliegt dem Dienstleister. Baut die Leistung des Dienstleisters auf einer durch den Kunden zur Verfügung gestellten Leistung auf, übernimmt der Dienstleister für diese Leistung Dritter keinerlei Verantwortlichkeit.

4.4. Werden Angebote nach den Angaben des Kunden ausgearbeitet oder Leistungen darauf aufbauend erbracht, übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Den Dienstleister trifft keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf etwaige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Wird der Dienstleister wegen einer Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde den Dienstleister schad- und klaglos und ersetzt sämtliche Nachteile einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4.5. Ist der Dienstleister zur Leistungserbringung auf Informationen, Unterlagen oder Daten des Kunden angewiesen, hat der Kunde diese unverzüglich nach Anforderung bereitzustellen. Geschieht dies nicht und kann der Dienstleister seine Leistung deshalb nicht erbringen, ist der Kunde dennoch verpflichtet, das geschuldete Entgelt zu bezahlen.

4.6. Allfällige Mängel in der Leistung des Dienstleisters hat der Kunde unverzüglich konkret zu benennen und unter Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche schriftlich zu rügen.

4.7. Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, sind Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Hiervon unabhängig ist das Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz auf 12 Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

4.8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

4.9. Der Dienstleister ist berechtigt, auf allen für den Kunden erbrachten Leistungen auf sich selbst hinzuweisen und den Kunden als Referenz zu führen — auch durch Nennung des Hotelnamens auf der Website ackermann-management.de und in sonstigen Veröffentlichungen. Ein Entgelt steht dem Kunden hierfür nicht zu. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Referenznennung entfernt.

5. Verschwiegenheit

5.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Tätigkeit bekanntgewordenen vertraulichen Informationen des Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Strategien, betriebliche Kennzahlen, Gästedaten und Personalinformationen, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

5.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbefristet fort.

5.3. Soweit der Dienstleister zur Leistungserbringung berechtigte Dritte (Kooperationspartner) hinzuzieht, hat er diese in gleicher Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

6. Datenschutz

6.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

6.2. Sofern der Dienstleister im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

6.3. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Geschäftsanbahnung und auf der Website finden sich in der Datenschutzerklärung.

7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges

7.1. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche mittelbar und unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Krefeld vereinbart. Der Dienstleister ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

7.2. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlung ist — sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart — Krefeld.

7.3. Von diesen Bedingungen abweichende oder sie ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.4. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Dienstleister schriftlich anerkannt sind.

7.5. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

7.6. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

7.7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („UN-Kaufrecht") als vereinbart.

8. Schlussbestimmungen / Verbraucher

8.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts anderes oder Günstigeres regeln. Insbesondere bleiben die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen unberührt. Klauseln, die ausschließlich gegenüber Unternehmern wirksam sind (z.B. die Gerichtsstandsvereinbarung), gelten gegenüber Verbrauchern nicht.

8.2. Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Dienstleister ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juni 2026